CareLit Fachartikel
Zur Darlegungslast des Patienten, der einen pharmazeutischenUnternehmer gemäß § 84 AMG unter dem Gesichtspunkt derArzneimittelhaftung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 8 · S. 81 bis 82
Dokument
113924
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AMG besteht die Vermutung, dass ein Schaden durch ein Arzneimittel verursacht worden ist, wenn das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet ist, den Schaden zu verursachen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
DOSIERUNG
RISIKO
NEBENWIRKUNGEN
VORSCHRIFTEN
ZEUGNIS
PATIENTEN
ES
SCHADENSERSATZ
EIGNUNG
DEUTSCHLAND
MEDIZIN
RHEUMATOLOGIE
KRANKENUNTERLAGEN
BERATUNG
BEURTEILUNG