CareLit Fachartikel
Haftung für Entnahme weiblicher Geschlechtsorgane bei Zweifel an ordnungsgemäßer Aufklärung
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 8 · S. 83 bis 86
Dokument
113925
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Treten intraoperativ Umstände auf, die Anlass geben mussten, an der Richtigkeit der Indikation und/oder an einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Patientin zu zweifeln, beteiligt sich der Operateur schuldhaft an dem rechtswidrigen Eingriff, wenn er den Zweifeln einer ordnungsgemäßen Einwilligung nicht nachgeht. Zeigt sich eine „normale weibliche Anatomie mit präpuberalem Uterus normal großen Ovarien und findet sich kein „Testo-var, weswegen die Operation nach dem Anästhesiebericht durchgeführt wurde und entfernt werden sollte, liegt ein solcher Umstand vor.
Schlagworte
KRANKENHAUS
INDIKATION
UTERUS
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
GENOTYP
KRANKENUNTERLAGEN
ES
ANATOMIE
NEBENHODEN
HAND
DOKUMENTATION
CHIRURGEN
ROLLE
FORTBILDUNG