CareLit Fachartikel

Es ist keine Pflichtverletzung, wenn der Arzt die Eltern seiner minderjährigen Patientin nicht über deren Schwangerschaft unterrichtet

Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 8 · S. 87 bis 90

Dokument
113926
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 7
Seiten
87 bis 90
Erschienen: 2008-08-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Auch bei minderjährigen Patienten ist der Arzt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher stellt es bei der Schwangerschaft einer Minderjährigen keine Pflichtverletzung dar, wenn der Arzt die Eltern darüber nicht in Kenntnis setzt. Dies gilt zumindest dann, wenn die Minderjährige für die Entscheidung über die Fortführung der Schwangerschaft die erforderliche Einsichtsfähigkeit vermittelt, für den medizinischen Schutz der Minderjährigen bei Fortführung der Schwangerschaft kein besonderes Risiko zu prognostizieren ist und zudem eine Unterrichtung der Eltern ausdrücklich untersagt ist.

Schlagworte

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