CareLit Fachartikel
Es ist keine Pflichtverletzung, wenn der Arzt die Eltern seiner minderjährigen Patientin nicht über deren Schwangerschaft unterrichtet
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 8 · S. 87 bis 90
Dokument
113926
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch bei minderjährigen Patienten ist der Arzt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher stellt es bei der Schwangerschaft einer Minderjährigen keine Pflichtverletzung dar, wenn der Arzt die Eltern darüber nicht in Kenntnis setzt. Dies gilt zumindest dann, wenn die Minderjährige für die Entscheidung über die Fortführung der Schwangerschaft die erforderliche Einsichtsfähigkeit vermittelt, für den medizinischen Schutz der Minderjährigen bei Fortführung der Schwangerschaft kein besonderes Risiko zu prognostizieren ist und zudem eine Unterrichtung der Eltern ausdrücklich untersagt ist.
Schlagworte
ELTERN
SCHWANGERSCHAFT
GEBURT
BUNDESGERICHTSHOF
THERAPIE
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
ES
PATIENTEN
MINDERJÄHRIGE
RISIKO
SCHADENSERSATZ
PRAXIS
KONTRAZEPTION
KIND
VERHALTEN
GESUNDHEITSZUSTAND