CareLit Fachartikel
Heilpraktiker muss bei Krebspatient auf notwendige ärztliche Behandlung hinwirken
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 8 · S. 91 bis 92
Dokument
113928
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einem Heilpraktiker, der einer Patientin mit einem letztlich tödlich wirkenden Mamakarzinom nicht den Besuch eines Arztes empfohlen hat, kann die Heilkpraktikerer-laubnis entzogen werden.
Schlagworte
THERAPIE
HEILPRAKTIKER
HILFE
RECHT
ANGST
AUGE
ZEIT
FEHLDIAGNOSEN
ES
PATIENTEN
EIGNUNG
PATIENTENRECHT
VERSICHERUNGSSCHUTZ
RISIKO
UNTERLAGEN
HÖHE