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Kartelloder grundrechtlicher Ansatz?

Dettling, H.-U.; · Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2008 · Heft 3 · S. 25 bis 36

Dokument
113939
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt
Autor:innen
Dettling, H.-U.;
Ausgabe
Heft 3 / 2008
Jahrgang 14
Seiten
25 bis 36
Erschienen: 2008-03-01 00:00:00
ISSN
0948-3438
DOI

Zusammenfassung

Rabattverträge zwischen Krankenkassen oder ihren Verbänden und einzelnen pharmazeutischen Unternehmern gemäß § 130a Abs. 8 SGB V werden von der herrschenden Meinung als Vergabeverträge eingestuft. 1 Bei Lichte betrachtet handelt es sich jedoch um hoheitliche Regulierungsakte mit patientenrechts-, Wettbewerbs-, berufs-wahlund beraufsausübungsbe-schränkender Wirkung. Rabattverträge sind deshalb in erster Linie ein Grundrechtsund weniger ein Vergaberechtsthema.

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG WIRKUNG ARZNEIMITTEL KRANKENKASSE WETTBEWERB RECHT APOTHEKER BERUFSAUSÜBUNG FREIHEIT BELOHNUNG PATIENTEN LEISTUNG BEVÖLKERUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG HAND