CareLit Fachartikel
Kartelloder grundrechtlicher Ansatz?
Dettling, H.-U.; · Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2008 · Heft 3 · S. 25 bis 36
Dokument
113939
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rabattverträge zwischen Krankenkassen oder ihren Verbänden und einzelnen pharmazeutischen Unternehmern gemäß § 130a Abs. 8 SGB V werden von der herrschenden Meinung als Vergabeverträge eingestuft. 1 Bei Lichte betrachtet handelt es sich jedoch um hoheitliche Regulierungsakte mit patientenrechts-, Wettbewerbs-, berufs-wahlund beraufsausübungsbe-schränkender Wirkung. Rabattverträge sind deshalb in erster Linie ein Grundrechtsund weniger ein Vergaberechtsthema.
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
WIRKUNG
ARZNEIMITTEL
KRANKENKASSE
WETTBEWERB
RECHT
APOTHEKER
BERUFSAUSÜBUNG
FREIHEIT
BELOHNUNG
PATIENTEN
LEISTUNG
BEVÖLKERUNG
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
HAND