CareLit Fachartikel

Gemeinsamer Bundesausschuss verweigert die Informationsfreiheit

Heberlein, I.; · Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2008 · Heft 3 · S. 36 bis 41

Dokument
113940
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt
Autor:innen
Heberlein, I.;
Ausgabe
Heft 3 / 2008
Jahrgang 14
Seiten
36 bis 41
Erschienen: 2008-03-01 00:00:00
ISSN
0948-3438
DOI

Zusammenfassung

Schon in den 90er Jahren wurde eine Qualitätsberichterstattung zur Herstellung von Transparenz über die Leistungen der Krankenhäuser gefordert.1 Es verband und verbindet sich damit die in der Güterwittschaft selbstverständliche Vorstellung, dass die Abncnmer von Leistungen Informationen benötigen, um sachgerecht und nach ihren eigenen Präferenzen wählen zu können. Damit unvereinbar ist, den Anbietern der Leistungen ein Informationsmonopol zu gestatten

Schlagworte

VEREINBARUNG QUALITÄTSSICHERUNG INFORMATION RICHTLINIE BEHÖRDE AUFGABENSTELLUNG RECHTSANWÄLTE KRANKENHÄUSER ES DEUTSCHLAND GESUNDHEITSWESEN INTERNET PATIENTEN LEBER ÄRZTE BEURTEILUNG