CareLit Fachartikel
AGG und kirchMches Selbstbestimmungsrecht -wackelt das Kirchenprivileg bei Stellenausschreibungen?
Eickmann, T.; Theus, T.; · Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2008 · Heft 3 · S. 43 bis 46
Dokument
113942
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Art. 137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art. 140 GG ist das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften niedergelegt, ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze selbständig zu regeln und zu verwalten. Kirchliche Arbeitsverhältnisse liegen somit nicht außerhalb des staatlichen Arbeitsrechts, genießen jedoch gewisse Sonderrechte; man spricht vom „Kirchenprivileg1.
Schlagworte
HAMBURG
KIRCHE
RELIGION
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
DEUTSCHLAND
HÖHE
SICHERHEIT
ZELLEN
GEWEBE
HERZKLAPPEN
RICHTLINIE
VERHALTEN
ES
BERÜHRUNG