CareLit Fachartikel

Kranke haben Urlaubsanspruch

Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 4 bis 5

Dokument
113969
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 17
Seiten
4 bis 5
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht, wenn er ihn wegen Krankheit nicht ausüben konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub ist vielmehr abzugelten. Dies hat der Europäische Gerichtshof unter Auslegung der entsprechenden Gemeinschaftsvorschrift — Art. 7 der Gemeinschaftsrichtlinie über die Arbeitszeit (2003/88/EG) - klargestellt.

Schlagworte

ARBEITNEHMER RECHT VERGÜTUNG ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITSZEIT ENTSCHEIDUNG PATIENTEN KRANKHEIT RICHTLINIE ZEIT INDUSTRIE BIOETHIK UNIVERSITÄTEN MOSKAU Patienten Rechte Frankfurt