CareLit Fachartikel
Gericht kann therapeutische Wirksamkeit eines Arzneimittels anhand von Unterlagen und EMEA-Leitlinien auch ohne Sachverständigen beurteilen
Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 6 bis 9
Dokument
113970
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Gericht kann im Rahmen eines Nachzulassungsverfahrens durch Hinzuziehung der eingereichten Unterlagen sowie der „Leitlinie zu den klinischen Anforderungen an lokal anwendbare, lokal wirksame Produkte mit bekannten Bestandteilen der Europäischen Arzneimittelagentur die therapeutische Wirksamkeit eines Medikaments selbst beurteilen. Solange weder Studien zu dem Arzneimittel ergänzt werden müssen noch der Sachverhalt im Übrigen weiter aufgeklärt werden miiss, bedarf es nicht der Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
BEURTEILUNG
GERICHT
LEITLINIE
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
WISSENSCHAFT
LEITLINIEN
SPANIEN
UNTERLAGEN
ZULASSUNG
ES
RICHTLINIE
SONNENBRAND
ELEMENTE
NAMEN