CareLit Fachartikel
Der kollektive Zulassungsverzicht: Ein fataler Irrglaube an automatisch mehr Honorar
Altendorfer, R.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 2 · S. 29 bis 30
Dokument
114009
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem 1. Januar 2009 hat für Vertragsärzte und auch für MVZ ein neues Zeitalter der Honorarvergütung begonnen: Die Honorierung basiert auf der Grundlage so genannter Regelleistungsvolumina (RLV) (1). Die Einführung der RLV zeigen allerdings regional unterschiedliche Auswirkungen. Die Anhebungen des Honorarvolumens führen in den alten Bundesländern zu einer Erhöhung von 6,9 Prozent in den neuen Bundesländern von 17,2% zzgl. der getroffenen Regelungen zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (2).
Schlagworte
KRANKENKASSE
KRANKENVERSICHERUNG
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
VERGÜTUNG
VERSICHERUNGSRECHT
VORSCHRIFTEN
HONORAR
UROLOGEN
ÄRZTE
NAMEN
TREUHÄNDER
KIEFERORTHOPÄDEN
ZULASSUNG
VERHALTEN
ZAHNÄRZTE
PATIENTEN