CareLit Fachartikel

Zahlung für Hüftprotektor als Hilfsmittel

Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 2 · S. 50 bis 51

Dokument
114018
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die klagende Gesellschaft vertreibt in Deutschland Hüftprotektoren der Marke „safehip eines dänischen Herstellers. Sie dienen dazu, bei einem Sturz das Risiko einer Fraktur der Hüfte und des Oberschenkels zu verringern. Die früher beklagten Spitzenverbände der Krankenkassen, nunmehr abgelöst durch den GKV-Spitzenverband Bund als Funktionsnachfolger, lehnten den Antrag auf Aufnahme der Hüftprotektoren in das Hilfsmittelverzeichnis der GKV (damals § 128 SGB V, jetzt § 139 SGB V) mit Bescheid vom 15.9.1998 ab

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL URTEIL BEHINDERUNG ENTSCHEIDUNG PFLEGE AUFNAHME HÖHE RECHTSPRECHUNG ESSEN DEUTSCHLAND RISIKO HÜFTE KRANKENBEHANDLUNG Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen