CareLit Fachartikel
Zahlung für Hüftprotektor als Hilfsmittel
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 2 · S. 50 bis 51
Dokument
114018
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die klagende Gesellschaft vertreibt in Deutschland Hüftprotektoren der Marke „safehip eines dänischen Herstellers. Sie dienen dazu, bei einem Sturz das Risiko einer Fraktur der Hüfte und des Oberschenkels zu verringern. Die früher beklagten Spitzenverbände der Krankenkassen, nunmehr abgelöst durch den GKV-Spitzenverband Bund als Funktionsnachfolger, lehnten den Antrag auf Aufnahme der Hüftprotektoren in das Hilfsmittelverzeichnis der GKV (damals § 128 SGB V, jetzt § 139 SGB V) mit Bescheid vom 15.9.1998 ab
Schlagworte
PFLEGEHILFSMITTEL
URTEIL
BEHINDERUNG
ENTSCHEIDUNG
PFLEGE
AUFNAHME
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
ESSEN
DEUTSCHLAND
RISIKO
HÜFTE
KRANKENBEHANDLUNG
Pflege- & Krankenhausrecht
Melsungen