Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „identische Packungsgröße in der sogenannten aut-idem-Regelung des § 129 Abs. i S. 2 SGB V
Buchner, R.; Kingreen, T.; · Apotheken Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 1 · S. 113 bis 118
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit der Verpflichtung der Apotheker zur Ersetzung der gesetzlich Versicherten verordneten Arzneimittel durch wirkstoffgleiche Rabattvertragsarzneimittel (§129 Abs. 1 S. 3 SGB V) hat die Bedeutung der Rabattverträge erheblich zugenommen. Nachdem sich in der Praxis die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts für die Ausschreibung von Rabattverträgen durch gesetzliche Krankenkassen durchgesetzt hat1, werden zwischenzeitlich regelmäßig wirkstoffbezogene Ausschreibungen durchgeführt, bei denen einer oder eine beschränkte Zahl von Anbietern, die die wirtschaftlichsten Angebote machen, für die Versorgung der Versichert…