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Der „Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern im Wettbewerbsund Kartellrecht
Schmidt, J. P.; Koyuncu, A.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 145 bis 149
Dokument
114151
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2009 in der Rechtssache C-8/08 eindrücklich klargestellt, dass das Prinzip „einmal ist keinmal im Wettbewerbsund Kartellrecht nicht gilt1. Vielmehr erscheint eher die Folgerung geboten, dass zwischen Wettbewerbern „ein Treffen bereits eins zu viel sein kann. So oder $0 ähnlich könnte salopp und verkürzt dieses EuGH-Urteil zusammengefasst werden.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
VERHALTENSWEISE
URTEIL
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
EUROPA
BERLIN
SCHWEIZ
RECHTSANWÄLTE
ES
HÖHE
SCHADENSERSATZ
VERHALTEN
UNSICHERHEIT
ARBEIT
PRAXIS