Zur Reichweite der Ausschreibungspflicht gesetzlicher Krankenkassen
Esch, O.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 149 bis 156
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11.06.2009 erwartungsgemäß festgestellt, dass die gesetzlichen Kranke7ikassen in Deutschland als öffentliche Auftraggeber im Sinne des (E U-) Vergaberechts anzusehen sind1. Sie sind damit grundsätzlich den Vorgaben des EU-Vergaberechtsregimes unterworfen. Hieran schließt sich unmittelbar die Frage an, in welchen Bereichen, d. h. konkret bezüglich welcher Verträge, die die gesetzlichen Krankenkassen mit Leistungserbringern oder sonstigen Vertragspartnern schließen, die Vertragspartner künftig nach vergaberechtlichen Maßstäben zu ermitteln sind.