CareLit Fachartikel

Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker

Fulda, C.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 161 bis 165

Dokument
114154
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Fulda, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 9
Seiten
161 bis 165
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Beklagte ist als Augenarzt in L. bei Hannover niedergelassen. Patienten, die nach seinem Untersuchungsbefund eine Brille benötigen, bietet er an, sich in seiner Praxis unter ca. 60 Musterbrillen der D. Optik GbR (nachfolgend: D. Optik), die ein Optikergeschäft in R. bei Düsseldorf betreibt, eine Fassung auszusuchen. Nach Auswahl der Fassung misst der Beklagte oder eine seiner Arzthelferinnen den Abstand zwischen Brillenscharnier und Ohrmuschel. Das Ergebnis dieser Messung teilt der Beklagte zusammen mit der augenärztlichen Verordnung sowie den von ihm ermittelten Werten der Pupillendistanz und des Hornhaut-S…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE ANPASSUNG VERBOT VERSORGUNGSBEREICH RECHTSPRECHUNG COMPLIANCE DOKUMENTATION RICHTLINIE HAND PRAXIS PATIENTEN VERHALTEN SICHERHEIT ZEIT BERUFE