CareLit Fachartikel

Genitalverstümmelung und strafrechtliche Verjährung in Deutschland, Österreich und Schweiz

Wüstenberg, D.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 9 · S. 115 bis 120

Dokument
114160
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Wüstenberg, D.;
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 21
Seiten
115 bis 120
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Einigen deutscher Mädchen bestimmter Herkunft1 werden in Deutschland und in der EU aus traditionellen Gründen die Klitoris und/oder die Schamlippen abgeschnitten (Kli-toridektomie, Exzision oder Infibulation). Ärzte und Beschneiderinnen sind die Täter und machen sich strafbar. Auch Ärzte deutscher Staatsangehörigkeit gehören dazu. Sie „verkaufen die weibliche Genitalverstümmelung gelegentlich als medizinisch indizierte Labienverkleinerung oder als von den Patientinnen gewünschte Schönheitsoperation.

Schlagworte

GENITALVERSTÜMMELUNG SCHWEIZ KÖRPERVERLETZUNG ELTERN MÄDCHEN ZEIT KLITORIS PENIS FRAUEN MÜTTER VÄTER KIND GEWALT WISSEN STRAFRECHT KLASSIFIKATION