CareLit Fachartikel
Genitalverstümmelung und strafrechtliche Verjährung in Deutschland, Österreich und Schweiz
Wüstenberg, D.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 9 · S. 115 bis 120
Dokument
114160
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einigen deutscher Mädchen bestimmter Herkunft1 werden in Deutschland und in der EU aus traditionellen Gründen die Klitoris und/oder die Schamlippen abgeschnitten (Kli-toridektomie, Exzision oder Infibulation). Ärzte und Beschneiderinnen sind die Täter und machen sich strafbar. Auch Ärzte deutscher Staatsangehörigkeit gehören dazu. Sie „verkaufen die weibliche Genitalverstümmelung gelegentlich als medizinisch indizierte Labienverkleinerung oder als von den Patientinnen gewünschte Schönheitsoperation.
Schlagworte
GENITALVERSTÜMMELUNG
SCHWEIZ
KÖRPERVERLETZUNG
ELTERN
MÄDCHEN
ZEIT
KLITORIS
PENIS
FRAUEN
MÜTTER
VÄTER
KIND
GEWALT
WISSEN
STRAFRECHT
KLASSIFIKATION