CareLit Fachartikel
Muss der Arzt seinen Patienten über eigene Behandlungsfehler aufklären?
Günter, R.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 9 · S. 120 bis 121
Dokument
114161
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Arzt trifft als Hauptpflicht des Behandlungsvertrages eine Eingriffs — und Risikoaufklärung (Selbstbestimmungsaufklärung). Ohne Einwilligung des Patienten stellt ein Eingriff in dessen körperliche und gesundheitliche Befindlichkeit eine rechtswidrige Körperverletzung sowie eine Verletzung des Behandlungsvertrages dar und zwar auch dann, wenn der Eingriff durch den Arzt ohne Fehler und erfolgreich vorgenommen wurde.
Schlagworte
BEHANDLUNGSFEHLER
THERAPIE
EINWILLIGUNG
PATIENT
INFORMATION
KÖRPERVERLETZUNG
PATIENTEN
ZEIT
PRAXIS
SCHWEIZ
DEUTSCHLAND
FRAUEN
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