CareLit Fachartikel

Muss der Arzt seinen Patienten über eigene Behandlungsfehler aufklären?

Günter, R.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 9 · S. 120 bis 121

Dokument
114161
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Günter, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 21
Seiten
120 bis 121
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Den Arzt trifft als Hauptpflicht des Behandlungsvertrages eine Eingriffs — und Risikoaufklärung (Selbstbestimmungsaufklärung). Ohne Einwilligung des Patienten stellt ein Eingriff in dessen körperliche und gesundheitliche Befindlichkeit eine rechtswidrige Körperverletzung sowie eine Verletzung des Behandlungsvertrages dar und zwar auch dann, wenn der Eingriff durch den Arzt ohne Fehler und erfolgreich vorgenommen wurde.

Schlagworte

BEHANDLUNGSFEHLER THERAPIE EINWILLIGUNG PATIENT INFORMATION KÖRPERVERLETZUNG PATIENTEN ZEIT PRAXIS SCHWEIZ DEUTSCHLAND FRAUEN ELTERN GROSSELTERN ÄRZTE ALLGEMEINMEDIZINER