CareLit Fachartikel
Patienteninformation
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 9 · S. 127 bis 129
Dokument
114165
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Stellt ein Ärzteverband Hausärzten eine „Patienteninformation zur Verfügung, mit der diese zu einem Wechsel in die AOK veranlagst werden sollen, so ist für eine Streitigkeit über die Zulässigkeit der Maßnahme der Zivilrechtsweg eröffnet, weil es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung handelt.
Schlagworte
KRANKENKASSE
PATIENTENINFORMATION
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
KRANKENVERSICHERUNG
ENTSCHEIDUNG
DRUCK
PATIENTEN
ÄRZTE
HAUSÄRZTE
VERTRÄGE
ZEIT
WASSER
ROLLE
ES
SCHREIBEN