CareLit Fachartikel

Patienteninformation

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 9 · S. 127 bis 129

Dokument
114165
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 21
Seiten
127 bis 129
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Stellt ein Ärzteverband Hausärzten eine „Patienteninformation zur Verfügung, mit der diese zu einem Wechsel in die AOK veranlagst werden sollen, so ist für eine Streitigkeit über die Zulässigkeit der Maßnahme der Zivilrechtsweg eröffnet, weil es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung handelt.

Schlagworte

KRANKENKASSE PATIENTENINFORMATION BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG KRANKENVERSICHERUNG ENTSCHEIDUNG DRUCK PATIENTEN ÄRZTE HAUSÄRZTE VERTRÄGE ZEIT WASSER ROLLE ES SCHREIBEN