CareLit Fachartikel
Das Verhältnis von Ermächtigung und Bestimmung zur Erbringung ambulanter Leistungen im Krankenhaus
Müller, H.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 9 · S. 145 bis 151
Dokument
114168
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Zuge des GKV-Wertbewerbsstärkungsgesctzcs (GKV-WSG), das zum 01.04.20071 in Kraft getreten ist, wurde der bereits durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführte § 116b SGß V zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus, der bislang lediglich ein Vertragsmodell zwischen Krankenkasse(n) und Krankenhaus-träger(n) vorgesehen hatte, in ein „Zulassungsmodell2 übergeleitet.
Schlagworte
ERMÄCHTIGUNG
KRANKENHAUS
THERAPIE
LEISTUNGSABRECHNUNG
VEREINIGUNG
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG
BERLIN
GESUNDHEIT
KRANKENHÄUSER
KRANKENHAUSPLANUNG
PRAXIS
ZULASSUNG
KRANKENHAUSÄRZTE
RICHTLINIE
FORTBILDUNG
RECHTSPRECHUNG