CareLit Fachartikel

Die aufschiebende Wirkung statusbegründender Entscheidungen bei Drittanfechtung

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 9 · S. 172 bis 177

Dokument
114173
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
172 bis 177
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Die aufschiebende Wirkung eines gegen eine statusbegründende Entscheidung von einem Dritten erhobenen Rechtsbehelfs wirkt nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes zurück, sondern tritt erst ex nunc,d.h. ab dem Zeitpunkt ein, in dem der Begünstigte hier von Kenntnis erlangt.

Schlagworte

WIRKUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT KRANKENVERSICHERUNG RECHT ZULASSUNG ZEIT HONORAR GEBURTSHILFE ES LITERATUR UNSICHERHEIT PERSONEN ZULASSUNGSGREMIEN KOPF