CareLit Fachartikel
Die aufschiebende Wirkung statusbegründender Entscheidungen bei Drittanfechtung
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 9 · S. 172 bis 177
Dokument
114173
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die aufschiebende Wirkung eines gegen eine statusbegründende Entscheidung von einem Dritten erhobenen Rechtsbehelfs wirkt nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes zurück, sondern tritt erst ex nunc,d.h. ab dem Zeitpunkt ein, in dem der Begünstigte hier von Kenntnis erlangt.
Schlagworte
WIRKUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
KRANKENVERSICHERUNG
RECHT
ZULASSUNG
ZEIT
HONORAR
GEBURTSHILFE
ES
LITERATUR
UNSICHERHEIT
PERSONEN
ZULASSUNGSGREMIEN
KOPF