CareLit Fachartikel
Zur Entlassung eines Betreuers ohne vorherige Anhörung
Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2009 · Heft 12 · S. 215 bis 219
Dokument
114192
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen Willen ablehnt.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ERNÄHRUNG
PATIENTENUEBERLEITUNG
GUTACHTEN
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
Betreuer
Allein
Deshalb
Ungeeignet
Gemäß
1908B
Entlassen
Lebenserhaltende
Maßnahmen
Gegenüber