Das Anhörungsrecht der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
Schleicher, H.-W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 12 · S. 453 bis 458
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rückwirkend zum 1.4.2009 ist durch § 21 des Gesetzes zur Anpassung von Landesgesetzen an das Bayerische Beamtengesetz vom 27.7.2009 (GVB1. S.400) ein neuer Art. 80 a in das Bayerische Personalvertretungsgesetz {BayPVG)1 eingefügt worden. Mit diesem Gesetz wurden zahlreiche Landesgesetze an die am 1.4.2009 vollständig in Kraft getretenen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)2 und des neuen Bayerischen Beamtengesetzes (BayBGp sowie der neuen Laufbahnverordnung (LbV)4 angepasst.