Zur Vermittlung des „notwendigen Wissens im Strahlenschutz“ bei der Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen in der Medizin
N.N. · Der Nuklearmediziner · 2013 · Heft 01 · S. 50-52
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Das Strahlenschutzrecht benennt als handelnde Personen nur den Strahlenschutzverantwortlichen, den Strahlenschutzbeauftragten und sonstige Personen. Die jeweils für deren Tätigkeit „notwendigen“ Kenntnisse im Strahlenschutz werden begrifflich als erforderliche Fachkunde, erforderliche Kenntnisse und Unterweisung differenziert. Für die Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen ist erstmalig die „Vermittlung des notwendigen Wissens im Strahlenschutz“, z. B. an die operativ tätigen Ärzte benannt. Dies wird in der rechtlichen Struktur zugeordnet. Herausragendes Ziel bei der Wissensvermittlung für…