CareLit Fachartikel
Zuständigkeit der Stufenvertretung; allgemeine Aufgaben der Personalvertretung
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 12 · S. 463 bis 465
Dokument
114197
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß §78 Abs. 2 SAPersVG i.V.m. §92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß §72 Abs. 2 Nr.l, §92 Abs.l Satz 2 ArbGG greift nicht durch. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Rechtsfragen haben, soweit dabei überhaupt den Darlegungsanforderungen nach § 72 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, § 92a Satz 2 ArbGG Rechnung getragen wurde, keine grundsätzliche Bedeutung, oder sie sind nicht entscheidungserheblich.
Schlagworte
PERSONALRAT
PERSONALVERTRETUNG
RECHTSPRECHUNG
SACHSEN-ANHALT
WAHRNEHMUNG
AUFGABENSTELLUNG
VERSTÄNDNIS
LEISTUNG
EIGNUNG
BEURTEILUNG
ZEIT
ES
NATUR
Die Personalvertretung
Berlin