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Keine Haftung des Arztes trotz groben Behandlungsfehlers – Patient widersetzt sich dringenden ärztlichen Empfehlungen
Isabel Häser · Der Klinikarzt · 2012 · Heft 12 · S. 572-574
Dokument
1141974
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entgegen der üblichen Regel, dass sich die Beweislast bei einem groben Behandlungsfehler zu Lasten des Arztes umdreht, gilt dies nicht, wenn massives Eigenverschulden des Patienten den Heilungserfolg gefährdet.
Schlagworte
Behandlungsfehler
Der Klinikarzt