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Chefarzt-Kündigung – Verschweigen von Strafverfahren kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Isabel Häser · Der Klinikarzt · 2013 · Heft 04 · S. 164-165

Dokument
1142512
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Klinikarzt
Autor:innen
Isabel Häser
Ausgabe
Heft 04 / 2013
Jahrgang 42
Seiten
164-165
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
0341-2350

Zusammenfassung

Der Chefarzt hat eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung und den Ruf einer Klinik. Daher enthalten Chefarztverträge oft eine Verpflichtung des Chefarztes, die Klinikleitung über Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft zu informieren, damit sich die Klinikleitung gegenüber eventuell drohender schlechter Presse vorbereiten und verteidigen kann. Verletzt ein Chefarzt diese Pflicht, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Schlagworte

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