INTENSIVMEDIZIN ZWISCHEN BEHANDLUNCSAUFTRAG UND BEHANDLUNGSBEGRENZUNG: EINE KLINISCH-ETHISCHE KASUISTIK
MERTZLUFFT, F.; KOBERT, K.; HEESCH, E.; BACH, F.; · plexus, Augsburg · 2009 · Heft 11 · S. 6 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Medizinische diagnostische und therapeutische Interventionen sowie pflegerische Maßnahmen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Patienten im Sinne eines informed consent. Sofern der Patient einwilligungsfähig ist, ist eine Einverständniserklärung im Gespräch mit dem Patienten zumeist unproblematisch zu erlangen. Bei nichteinwilli-gungsfähigen Patienten jedoch ist die Eruierung des Patientenwillens häufig mit Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden; insbesondere dann, wenn keine Willensbekundung etwa in Form einer Patientenverfügung vorliegt.