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INTENSIVMEDIZIN ZWISCHEN BEHANDLUNCSAUFTRAG UND BEHANDLUNGSBEGRENZUNG: EINE KLINISCH-ETHISCHE KASUISTIK

MERTZLUFFT, F.; KOBERT, K.; HEESCH, E.; BACH, F.; · plexus, Augsburg · 2009 · Heft 11 · S. 6 bis 14

Dokument
114258
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
plexus, Augsburg
Autor:innen
MERTZLUFFT, F.; KOBERT, K.; HEESCH, E.; BACH, F.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 17
Seiten
6 bis 14
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
0948-2725
DOI

Zusammenfassung

Medizinische diagnostische und therapeutische Interventionen sowie pflegerische Maßnahmen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Patienten im Sinne eines informed consent. Sofern der Patient einwilligungsfähig ist, ist eine Einverständniserklärung im Gespräch mit dem Patienten zumeist unproblematisch zu erlangen. Bei nichteinwilli-gungsfähigen Patienten jedoch ist die Eruierung des Patientenwillens häufig mit Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden; insbesondere dann, wenn keine Willensbekundung etwa in Form einer Patientenverfügung vorliegt.

Schlagworte

INTENSIVMEDIZIN THERAPIE PATIENTENVERFÜGUNG ETHIK KRANKENHAUS ELTERN PATIENTEN EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG PROGNOSE ES SEHSTÖRUNGEN LEBEN SUIZID NEUROLOGEN ZEIT TOD