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DARF EIN MENSCH STERBEN - ODER MUSS ER SOLANGE LEBEN WIE MÖGLICH?

RENDENBACH, U.; · plexus, Augsburg · 2009 · Heft 11 · S. 39 bis 41

Dokument
114263
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
plexus, Augsburg
Autor:innen
RENDENBACH, U.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 17
Seiten
39 bis 41
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
0948-2725
DOI

Zusammenfassung

Medizinisches Handeln muss vorrangig den objektiven und subjektiven Bedürfnissen kranker Menschen gerecht werden, und daran haben sich auch ethische, gesellschaftliche und ärztliche Grundsätze zu richten. So will es der Art 1 des Grundgesetzes. Erst wenn das Wollen der Menschen gegen geltendes Recht verstößt, z. B. Töten auf Verlangen, muss der Arzt dies verweigern.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG STERBEN LEBEN ANGST RECHT TOD MENSCHEN PATIENTEN GESUNDHEIT WISSEN MEDIZIN ÄRZTE THERAPIE KONSENS RECHTSPRECHUNG INTENSIVSTATIONEN