CareLit Fachartikel
VG Saarlouis: Betreiber muss Kosten für Rücktransport von entlaufenem dementen Bewohner tragen
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 12 · S. 27 bis 28
Dokument
114270
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden nicht die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um einen Heimbewohner am unerlaubten Entfernen aus dem Heim zu hindern, ist der Heimbetreiber als Zweckveranlasser für die durch die Rückbeförderung eines entlaufenen Bewohners durch die Polizei entstandenen Kosten verantwortlich.
Schlagworte
SICHERHEIT
URTEIL
BETREIBER
UNTERBRINGUNG
MOBILITÄT
HEIMBEWOHNER
POLIZEI
VERHALTEN
SPRACHE
ES
TERMINOLOGIE
LEBENSQUALITÄT
MINDERJÄHRIGE
RISIKO
FREIHEIT
KULTUR