CareLit Fachartikel
Keine Doppelprüfungen
Kaminski, U.; Kaminski, R.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 12 · S. 29
Dokument
114271
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Wohnund Teihabegesetz (WTGl hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mehrfach darauf hingewiesen, dass Betreuungseinrichtungen nur noch beschränkt überprüft werden sollen, wenn ein Prüfbericht der vorgenannten Institutionen vorliegt, der nicht älter als ein Jahr als ist.
Schlagworte
BETREUUNG
HEIMAUFSICHT
MDK
BEHÖRDE
NORDRHEIN-WESTFALEN
SOZIALHILFE
GESUNDHEIT
LEBEN
Altenheim
Hannover