CareLit Fachartikel
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Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 12 · S. 31
Dokument
114272
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Kündigungsschreiben geht bereits dann zu, wenn dem Kündigungsempfänger das Kündigungsschreiben nur zum Lesen übergeben wurde und er Zeit hatte den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis zu nehmen. Nicht erforderlich ist, dass ihm das Schreiben zum dauerhaften Verbleib überlassen wurde.
Schlagworte
MITARBEITER
KÜNDIGUNG
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
ZEIT
URTEIL
LESEN
SCHREIBEN
PRAXIS
Altenheim
Hannover