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Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 12 · S. 31

Dokument
114272
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 12 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
31
Erschienen: 2009-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ein Kündigungsschreiben geht bereits dann zu, wenn dem Kündigungsempfänger das Kündigungsschreiben nur zum Lesen übergeben wurde und er Zeit hatte den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis zu nehmen. Nicht erforderlich ist, dass ihm das Schreiben zum dauerhaften Verbleib überlassen wurde.

Schlagworte

MITARBEITER KÜNDIGUNG EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG ZEIT URTEIL LESEN SCHREIBEN PRAXIS Altenheim Hannover