Die Rechte der einen - die Pflichten der anderen
Friedrich, J.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2009 · Heft 12 · S. 990 bis 992
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es gibt in Deutschland sowohl aufseiten der Patientinnen* als auch aufseiten der Ärztinnen Rechte und Pflichten. Leider sind diese den Beteiligten oft nicht ausreichend bekannt Dies liegt unterer anderem daran, dass die Rechte und Pflichten nicht in einem Gesetz zusam-mengefasst sind, sondern sich aus vielen verschiedenen Gesetzen und der Rechtsprechung ableiten. Für Hebammen ist es hilfreich, mit den Patientinnenrechten vertraut zu sein, um selbst entsprechend diesen Rechten - sofern sie auf uns zutreffen - zu handeln und um Frauen bei Verdacht auf ärztliche Pflichtverletzungen beraten zu können.