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Nennen Sie uns Kandidaten für den Nichtständigen Beirat!
N.N. · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2014 · Heft 01 · S. 78
Dokument
1143496
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Abstract Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die DGOU hat einen „Nichtständigen Beirat“ mit Sitz und Stimme im Gesamtvorstand; außerdem bestimmen die nichtselbstständigen Mitglieder des Nichtständigen Beirates einen Vertreter im Geschäftsführenden Vorstand. Der Nichtständige Beirat soll insbesondere Vertretung der Nichtselbstständigen sein, es können aber auch Leitende Ärzte und Niedergelassene in ihn gewählt werden.
Schlagworte
Ärzte
Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten