Transfusionsassoziierte Risiken – Update 2014
Ramin Lotfi, Harald Klüter, Walid Sireis, Erhard Seifried, Hubert Schrezenmeier · Der Klinikarzt · 2014 · Heft 01 · S. 42-47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß §16 Abs. 2 TFG (Transfusionsgesetz) bzw. §63c AMG (Arzneimittelgesetz) ist jeder transfundierende Arzt verpflichtet, schwerwiegende Transfusionsreaktionen der Bundesoberbehörde PEI zu melden. Die Zahlen in den letzten Jahre belegen, dass das Risiko der Übertragung einer HIV- oder Hepatitis-Infektion durch die Transfusionen von Blutpräparaten dank der sensitiven Nachweismethoden derart in den Hintergrund gedrängt worden ist, dass akute Transfusionsreaktionen inzwischen die Hauptrisiken einer Transfusion darstellen, hierzu gehören Fehltransfusionen (durch Verwechslungen/Fehlbestimmungen), allergische Reaktio…