CareLit Fachartikel

Rückwirkende Entscheidungen über Schwerbehinderung, Schwerbehindertenausweis sowie Merkzeichen und ihre Folgen

Gagel, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2009 · Heft 12 · S. 189 bis 192

Dokument
114611
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Gagel, A.;
Ausgabe
Heft 12 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
189 bis 192
Erschienen: 2009-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Da zwischen Antrag und Entscheidung, zudem auch zwischen Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Ausstellung des Ausweises, eine bestimmte Zeitspanne liegt und auch die Zuerkennung der Merkzeichen rückwirkend erfolgt (§ 6 Abs. 1 SchwbAwVO), stellt sich in verschiedener Version die Frage, inwieweit bei rückwirkender Anerkennung Rechte für die zurückliegende Zeit geltend gemacht werden können.

Schlagworte

ANERKENNUNG KÜNDIGUNG ZEIT URTEIL ENTSCHEIDUNG GESETZ LEISTUNG ES MENSCHEN VERZÖGERUNG REFLEX HÖHE NATUR VERSTÄNDNIS Behindertenrecht Stuttgart