CareLit Fachartikel
Rückwirkende Entscheidungen über Schwerbehinderung, Schwerbehindertenausweis sowie Merkzeichen und ihre Folgen
Gagel, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2009 · Heft 12 · S. 189 bis 192
Dokument
114611
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da zwischen Antrag und Entscheidung, zudem auch zwischen Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Ausstellung des Ausweises, eine bestimmte Zeitspanne liegt und auch die Zuerkennung der Merkzeichen rückwirkend erfolgt (§ 6 Abs. 1 SchwbAwVO), stellt sich in verschiedener Version die Frage, inwieweit bei rückwirkender Anerkennung Rechte für die zurückliegende Zeit geltend gemacht werden können.
Schlagworte
ANERKENNUNG
KÜNDIGUNG
ZEIT
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
LEISTUNG
ES
MENSCHEN
VERZÖGERUNG
REFLEX
HÖHE
NATUR
VERSTÄNDNIS
Behindertenrecht
Stuttgart