Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Dodegge, G.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2009 · Heft 12 · S. 193 bis 195
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Begriff einer Patientenverfügung umschreibt die Legaldefinition des § 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB. Demnach stellt die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen dazu, ob er für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, eine Patientenverfügung dar. Ein Volljähriger ist einwilligungsfähig, wenn er Inhalt und Tragweite einer Entscheidung über die vorgenannten Maßnahmen gedanklich erfassen und…