Reha vor und bei Pflege – Vom Grundsatz in die Praxis
K Breuninger · Physikalische Medizin Rehabilitationsmedizin Kurortmedizin · 2016 · Heft 08
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Grundsatz „Rehabilitation vor und bei Pflege“ ist im deutschen Sozialversicherungssystem gesetzlich verankert (§4 SGB IX, §11SGB V, §18 SGB XI). Der Zugang zu einer Leistung der medizinischen Rehabilitation der GKV erfolgt zum einen als Anschlussrehabilitation im direkten Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung, zum anderen durch Verordnung von Vertragsärzten aus dem ambulanten Bereich auf Muster 61. Gemäß §18 SGB XI ist auch bei jeder Pflegebegutachtung zu prüfen, ob Leistungen der medizinischen Rehabilitation geeignet sind, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder deren Verschlimmerung zu verhüten. D…