Zusammenarbeit von „Theorieund Praxislehrenden
Selinger, Y.; · Forum Ausbildung, Brake · 2009 · Heft 11 · S. 6 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den Pflegeberufsgesetzen (AttPflG 2003, KrPflG 2003) wird die Bedeutung der beiden Lernorte Schule und Pflegepraxis sowie die Notwendigkeit zur Lernortkooperation formal und inhaltlich betont. Allerdings fühlen sich insbesondere die Lehrenden der Schule in der Rolle von „Theorieexperten als Praxisbegleiter und die Lehrenden in der Praxis in der Rolle von „Praxisexperten-als Praxisanleiter oftmals unzureichend über ihre konkreten Aufgaben und die damit verbundenen Anforderungen informiert. Das führt zu Unsicherheiten und Schwierigkeiten in der alltäglichen Lernprozessgestaitung und Lernortkooperation.