Emotionale Kompetenz
Meyer-Rentz, M.; · Forum Ausbildung, Brake · 2009 · Heft 11 · S. 18 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Jahre 2003 wurde in den Novellier ung der Gesetze über die Berufe der Krankenpflege (KrPf IG) unter §3 und in der Altenpflege seit 2000 (KMK 2000, 9) an Kompetenzen ausgerichtetes Ausbildungsziel festgelegt Es scheint, als sei die „emotionale Kompetenz im Rahmen der pflegeberuflichen Handlungskompetenz bei der Entwicklung der neuen gesetzlichen Regelungen nicht von Bedeutung gewesen, denn sie tritt als Ziel der Ausbildung nicht ausdrücklich in Erscheinung. Worum es sich dabei handelt und welche Bedeutung ihr im Rahmen der an Kompetenzen ausgerichteten Ausbildung zukommt, soll in diesem Beitrag geklärt werden.