Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes - Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 12 · S. 633 bis 636
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeiter, die bei einer Überleitung in den TVÖD unter Zugrundelegung ihrer bisherigen Beschäftigungszeit bei ihrem Arbeitgeber nach §7 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA ein niedrigeres Entgelt als zuvor erzielt hätten, waren nach §7 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-VKA einer individuellen Zwischenstufe zuzuordnen. Soweit für den weiteren Stufenaufstieg dieses Personenkreises die bisher erreichte Beschäftigungszeit relevant bleibt, verstößt diese Unterscheidung nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs.l GG. Bei zulässiger typisierender Betrachtung durfte der Stufenaufstieg von Arbeitern, die aus Gründen des Bestandsschutzes zunächst…