Interpretationshilfe zur Feststellung der ortsüblichen Vergütung
Arndt, M.; · bpa Magazin, Mannheim · 2009 · Heft 1 · S. 28 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 (BGBI. I S. 874) ist der Regelungsinhalt des § 72 SGB XI für die Zulassung einer Pflegeeinrichtung durch Versorgungsvertrag verändert worden. Das Gesetz ist zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Nach § 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XI dürfen Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen u. a. nur dann abgeschlossen werden, wenn neben der Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung „eine in Pflegeeinrichtungen ortsübliche Arbeitsvergütung an ihre Beschäftigten gezah…