CareLit Fachartikel
Verabreichung nicht verschreibungs-Pflichtiger Medikamente ist und bleibt Behandlungspflege
SAUER, H.; · bpa Magazin, Mannheim · 2009 · Heft 1 · S. 31 bis 32
Dokument
114673
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von zugelassenen Pflegediensten zu Lasten der Krankenkasse zu verabreichen - auf die ärztliche Verordnung kommt es an. Das Bundessozialgericht (BSC) hat mit seinem Urteil vom 25. August 2009 (Az. B 3 KR 25/08 R) bestätigt, dass es sich auch dann um eine als Behandlungspflege verordnungsfähige Leistung der „Häuslichen Krankenpflege handelt, wenn nicht verschreibungspflichtige Medikamente zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung verabreicht werden sollen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
KRANKENKASSE
KRANKENPFLEGE
KRANKENVERSICHERUNG
HESSEN
URTEIL
LEISTUNG
PATIENTEN
INJEKTIONEN
RECHTSPRECHUNG
ES
PRAXIS
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