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Die vergaberechtliche Bedeutung von Pharmazentralnummern (PZN) in Ausschreibungsverfahren

Willenbruch, K.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 11 · S. 543 bis 546

Dokument
114723
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Willenbruch, K.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
543 bis 546
Erschienen: 2009-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB und unterliegen als solche über § 69 Abs. 2 SGB V auch bei der Beschaffung von Arzneimitteln den Vorschriften des GWB-Vergaberechts (§§ 97ff. GWB). Das Vergaberecht hat also nicht nur eindeutig Einzug in das Sozialrecht gehalten, sondern ist inzwischen auch gängige Praxis der gesetzlichen Krankenkassen bei ihren Beschaffungen, seien es Rabattverträge im Sinne von § 130a SGB V, Hilfsmittelverträge im Sinne von § 126 SGB V oder allgemeine Beschaffungen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN WETTBEWERB BEDARFSPLANUNG BADEN-WÜRTTEMBERG PATIENTEN ES PRAXIS DEUTSCHLAND HANDEL GENERIKA VERSICHERUNG LICHT FREIHEIT CHARAKTER