CareLit Fachartikel
Die vergaberechtliche Bedeutung von Pharmazentralnummern (PZN) in Ausschreibungsverfahren
Willenbruch, K.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 11 · S. 543 bis 546
Dokument
114723
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB und unterliegen als solche über § 69 Abs. 2 SGB V auch bei der Beschaffung von Arzneimitteln den Vorschriften des GWB-Vergaberechts (§§ 97ff. GWB). Das Vergaberecht hat also nicht nur eindeutig Einzug in das Sozialrecht gehalten, sondern ist inzwischen auch gängige Praxis der gesetzlichen Krankenkassen bei ihren Beschaffungen, seien es Rabattverträge im Sinne von § 130a SGB V, Hilfsmittelverträge im Sinne von § 126 SGB V oder allgemeine Beschaffungen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
UNTERNEHMEN
WETTBEWERB
BEDARFSPLANUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
PATIENTEN
ES
PRAXIS
DEUTSCHLAND
HANDEL
GENERIKA
VERSICHERUNG
LICHT
FREIHEIT
CHARAKTER