Steuerliche Anerkennung von Ehegatten-Unterhaltsleistungen 2016
Hans-Ludwig Dornbusch · kleintier konkret · 2016 · Heft 06 · S. 35-36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich gehören Aufwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zu den der privaten Lebensführung zurechenbaren, steuerlich nicht abzugsfähigen Ausgaben (§ 12 Nr. 2 EStG). Der Gesetzgeber hat jedoch 2 Ausnahmen zugelassen, die dennoch eine begrenzte Abzugsfähigkeit dieser Kosten ermöglichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist zum einen die Berücksichtigung als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) – auch bezeichnet als sog. begrenztes Realsplitting – und zum anderen die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen (§ 33a Abs. 1 EStG).