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Anspruch auf Freistellung von der Haftung

Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 20 bis 22

Dokument
114820
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 7
Seiten
20 bis 22
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Freistellungsanspruch eines Arbeitne mers gegen seinen Arbeitgeber wegen der Haftung für einen Geburtsschaden wird fällig, wenn feststeht, dass der schädigende Arbeitnehmer von dem geschädigten Patienten mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann. Außerhalb der Frist des § 70 BAT (heute: § 37 TVöD) geltend gemachte Freistelngsansprüche sind verfallen.

Schlagworte

TVÖD ARBEITGEBER BAT BREMEN GEBURT SCHADENSERSATZ URTEIL RECHTSPRECHUNG GESUNDHEITSWESEN PATIENTEN WAHRNEHMUNG ZEIT SCHNITTENTBINDUNG KIND KRANKENHAUSVERWALTUNG BEHANDLUNGSFEHLER