CareLit Fachartikel
Kündigung einer schwangeren Altenpflegerin
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 22 bis 24
Dokument
114821
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitnehmerin, die von ihrer Schwangerschaft selbst nichts weiß, kann nicht erwarten, dass ihr Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung bei der zuständigen Behörde die Zustimmung zur Kündigung em. § 9 Abs. 3 MuSchG beantragt.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
SCHWANGERSCHAFT
BEHÖRDE
ENTSCHEIDUNG
RECHT
EMPFÄNGER
ZEIT
SCHADENSERSATZ
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
ZULASSUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
VERHALTEN
VERTRAUEN