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Vergütungen aus einem Pool als steuerfreie Trinkgelder

Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 26 bis 27

Dokument
114823
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 7
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Streitig ist, ob Vergütungen, die ein angestellter Arzt aus einem Chefarzt-Pool erhält, als Trinkgelder steuerfrei sind. Die Beträge aus diesem Pool wurden vom Krankenhaus, also nicht vom Chefarzt selbst, ausgezahlt und sind auf den Gehaltsabrechnungen des Krankenhauses ausgewiesen. Nach Ansicht des Klinikarztes ist die Poolvergütung nicht

Schlagworte

KRANKENHAUS VERGÜTUNG LEISTUNG TÄTIGKEIT ANERKENNUNG ARBEITGEBER ARBEITSLEISTUNG ES DESINFEKTION SCHADENSERSATZ BEHANDLUNGSFEHLER INJEKTIONEN ATMUNG KOMA SEPSIS Rechtsdepesche