Erweiterung des Hilfsmittelkatalogs der Krankenkassen
Claudia Leippert · Diabetes aktuell · 2017 · Heft 02 · S. 52-54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit September 2016 ist die kontinuierliche Glukosemessung mit Real-time-Messgeräten eine Kassenleistung, die von Fachärzten für Innere Medizin, Endokrinologie, Diabetologie oder Fachärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzqualifikation ‚Diabetologe DDG‘ (oder analog) eingeleitet und betreut werden darf. Doch was ist mit den – grob geschätzt – rund 560 000 Menschen mit Diabetes, die von ihrem Hausarzt betreut werden? Auch diese Patitenten können, sofern sie mit einer intensivierten Insulintherapie versorgt sind, einer kontinuierlichen Glukosemessung zugeführt werden.