Erörterung eines Sachverständigengutachtens vor Gericht und die Haftung des Sachverständigen
Marcus Schiltenwolf, Nickolas Beckmann, Peter Gaidzik · Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie · 2017 · Heft 06 · S. 727-731
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Ein Sachverständiger muss in Straf-, Zivil- und zunehmend auch in Sozialgerichtsprozessen damit rechnen, dass er sein Gutachten vor Gericht mündlich erläutern muss. Dies sollte nicht nur als lästige Pflicht empfunden werden, selbst wenn sein Auftreten ihm zuweilen als überflüssig erscheinen mag, weil sich die Erörterung in der bloßen Wiederholung des bereits schriftlich Niedergelegten erschöpft oder die Befragung vermeintlich oder tatsächlich zu unsachlichen Angriffen gegen seine Person instrumentalisiert wird. Gleichwohl ist ihm bei der Befragung durch Richter und Parteien bzw. Beteiligte und ih…