CareLit Fachartikel
Kommentar zur neuen EBM Ziffer 01949: „Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses im Rahmen einer Take-Home-Vergabe,…
N.N. · Suchttherapie · 2017 · Heft 04 · S. 212-213
Dokument
1148711
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist zu begrüßen, dass der Bewertungsausschuss nun erstmals anerkennt, dass die take-home Vergabe eine ärztliche Leistung darstellt. Ausdrücklicher Leistungsinhalt der neuen Gebührenordnungsposition ist die „Prüfung der Voraussetzungen für die Behandlung im Rahmen der Take-Home-Vergabe….“. Bisher wurde die Honorierung als „Nichtleistung“ abgelehnt. Regionale KV`en haben dies auch früher bereits anders beurteilt und – wie die KV Hessen und Westfalen-Lippe – mit der regionalen Einführung der Ziffer 91950 bzw. 01950A entsprechend reagiert.
Schlagworte
Neuen
Ziffer
Behandlung
Rahmen
Take-Home-Vergabe
Kommentar
Substitutionsgestützte
Opiatabhängiger
Richtlinien
Gemeinsamen
Bundesausschusses
Gemäß
Suchttherapie