CareLit Fachartikel

Kommentar zur neuen EBM Ziffer 01949: „Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses im Rahmen einer Take-Home-Vergabe,…

N.N. · Suchttherapie · 2017 · Heft 04 · S. 212-213

Dokument
1148711
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Suchttherapie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 04 / 2017
Jahrgang 18
Seiten
212-213
Erschienen: 2017-11-01 00:00:00
ISSN
1439-9903

Zusammenfassung

Es ist zu begrüßen, dass der Bewertungsausschuss nun erstmals anerkennt, dass die take-home Vergabe eine ärztliche Leistung darstellt. Ausdrücklicher Leistungsinhalt der neuen Gebührenordnungsposition ist die „Prüfung der Voraussetzungen für die Behandlung im Rahmen der Take-Home-Vergabe….“. Bisher wurde die Honorierung als „Nichtleistung“ abgelehnt. Regionale KV`en haben dies auch früher bereits anders beurteilt und – wie die KV Hessen und Westfalen-Lippe – mit der regionalen Einführung der Ziffer 91950 bzw. 01950A entsprechend reagiert.

Schlagworte

Neuen Ziffer Behandlung Rahmen Take-Home-Vergabe Kommentar Substitutionsgestützte Opiatabhängiger Richtlinien Gemeinsamen Bundesausschusses Gemäß Suchttherapie